Schiffe und Fähren für Passagiere mit Behinderung: Informationen, PRM-Assistenz und Buchung
Reisen mit der Fähre mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ist ein durch europäisches Recht garantiertes Recht. Die EU-Verordnung 1177/2010 legt fest, dass alle Personen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen Anspruch auf kostenlose Unterstützung in den Häfen und an Bord von Passagierschiffen haben.
Ob Sie einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, mit einem Blindenhund reisen oder einfach Schwierigkeiten beim Gehen haben: Hier finden Sie alle praktischen Informationen, um ohne zusätzliche Kosten und ohne Überraschungen zu buchen und an Bord zu gehen.
Person mit eingeschränkter Mobilität (PRM) und Anspruch auf kostenlose Assistenz
Die EU-Verordnung 1177/2010 definiert eine „Person mit eingeschränkter Mobilität“ (PRM) als jeden, der körperliche, sensorische, kognitive oder altersbedingte Einschränkungen hat, die die autonome Nutzung des Seeverkehrs erschweren.
Wir sprechen nicht nur von Rollstuhlfahrern. Anspruch auf kostenlose PRM-Assistenz haben auch:
- Ein älterer Mensch, der Schwierigkeiten hat, lange Strecken zu gehen
- Jemand mit einem Gipsbein oder der vorübergehend Krücken benutzt
- Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen
- Personen mit kognitiver Orientierungslosigkeit
- Passagiere, die mit Sauerstoffflaschen oder anderen medizinischen Geräten reisen
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie eine barrierefreie Fähre buchen, benötigen Sie keine ärztlichen Atteste. Um den PRM-Assistenzdienst zu aktivieren, teilen Sie einfach Ihre spezifischen Bedürfnisse der Reederei oder der Fähragentur Alinavi mit.
Welche Fähren bieten Unterstützung für behinderte Passagiere?
Die europäische Gesetzgebung gilt für alle Passagierschiffe, die mehr als 12 Personen befördern und auf Routen innerhalb der Europäischen Union verkehren. Daher sind alle Linienfähren zu den wichtigsten italienischen und mediterranen Touristenzielen gesetzlich verpflichtet, Passagieren mit eingeschränkter Mobilität umfassende Unterstützung zu garantieren.
Vom Reglement abgedeckte Reedereien
- Barrierefreie Fähren nach Sizilien: Grimaldi Lines, GNV, Caronte & Tourist, Liberty Lines, Siremar, Tirrenia bieten umfassende PRM-Assistenz auf allen Routen von und nach Sizilien (Genua-Palermo, Neapel-Palermo, Civitavecchia-Palermo, Villa San Giovanni-Messina).
- Barrierefreie Fähren nach Sardinien: Moby Lines, Tirrenia, Grimaldi Lines, GNV und Corsica Ferries garantieren Dienstleistungen für Behinderte auf Verbindungen von Genua, Civitavecchia, Livorno und Piombino nach Olbia, Porto Torres, Arbatax und Cagliari.
- Barrierefreie Fähren zu den griechischen Inseln: Superfast Ferries, Minoan Lines, Anek Lines, Blue Star Ferries unterstützen Passagiere mit Behinderung auf allen Routen von Italien (Ancona, Bari, Venedig) nach Patras, Igoumenitsa und zu den ägäischen Inseln.
- Andere barrierefreie europäische Verbindungen: Jadrolinija (Kroatien), Trasmediterránea und Baleària (Spanien), Corsica Linea bieten PRM-Assistenz.
Wann kann eine Reederei einem behinderten Passagier die Beförderung verweigern?
Das Recht auf Beförderung ist nicht absolut. Artikel 8 der Verordnung erlaubt es Fährgesellschaften, die Beförderung nur in zwei spezifischen Fällen zu verweigern:
- Um verbindliche und unaufschiebbare internationale Sicherheitsvorschriften einzuhalten
- Wenn die Bauart des Schiffes oder des Hafens das sichere Einsteigen des Passagiers mit eingeschränkter Mobilität physisch unmöglich macht
Diese zweite Ausnahme tritt vor allem bei nicht vollständig barrierefreien Schnellfähren oder historischen Häfen ohne Rampen und Aufzüge auf. Wenn die Verweigerung rechtmäßig ist, muss die Reederei Ihnen dennoch eine konkrete Alternative anbieten, wie den Transport auf einem anderen Schiff mit garantierter Barrierefreiheit, oder die vollständige Rückerstattung des Tickets.










