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Fähren und Schiffe mit kostenloser PRM-Assistenz

Prenotazione traghetti per disabili e PMR

Schiffe und Fähren für Passagiere mit Behinderung: Informationen, PRM-Assistenz und Buchung

Reisen mit der Fähre mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ist ein durch europäisches Recht garantiertes Recht. Die EU-Verordnung 1177/2010 legt fest, dass alle Personen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen Anspruch auf kostenlose Unterstützung in den Häfen und an Bord von Passagierschiffen haben.

Ob Sie einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, mit einem Blindenhund reisen oder einfach Schwierigkeiten beim Gehen haben: Hier finden Sie alle praktischen Informationen, um ohne zusätzliche Kosten und ohne Überraschungen zu buchen und an Bord zu gehen.

Person mit eingeschränkter Mobilität (PRM) und Anspruch auf kostenlose Assistenz

Die EU-Verordnung 1177/2010 definiert eine „Person mit eingeschränkter Mobilität“ (PRM) als jeden, der körperliche, sensorische, kognitive oder altersbedingte Einschränkungen hat, die die autonome Nutzung des Seeverkehrs erschweren.

Wir sprechen nicht nur von Rollstuhlfahrern. Anspruch auf kostenlose PRM-Assistenz haben auch:

  • Ein älterer Mensch, der Schwierigkeiten hat, lange Strecken zu gehen
  • Jemand mit einem Gipsbein oder der vorübergehend Krücken benutzt
  • Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen
  • Personen mit kognitiver Orientierungslosigkeit
  • Passagiere, die mit Sauerstoffflaschen oder anderen medizinischen Geräten reisen

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie eine barrierefreie Fähre buchen, benötigen Sie keine ärztlichen Atteste. Um den PRM-Assistenzdienst zu aktivieren, teilen Sie einfach Ihre spezifischen Bedürfnisse der Reederei oder der Fähragentur Alinavi mit.

Welche Fähren bieten Unterstützung für behinderte Passagiere?

Die europäische Gesetzgebung gilt für alle Passagierschiffe, die mehr als 12 Personen befördern und auf Routen innerhalb der Europäischen Union verkehren. Daher sind alle Linienfähren zu den wichtigsten italienischen und mediterranen Touristenzielen gesetzlich verpflichtet, Passagieren mit eingeschränkter Mobilität umfassende Unterstützung zu garantieren.

Vom Reglement abgedeckte Reedereien

  • Barrierefreie Fähren nach Sizilien: Grimaldi Lines, GNV, Caronte & Tourist, Liberty Lines, Siremar, Tirrenia bieten umfassende PRM-Assistenz auf allen Routen von und nach Sizilien (Genua-Palermo, Neapel-Palermo, Civitavecchia-Palermo, Villa San Giovanni-Messina).
  • Barrierefreie Fähren nach Sardinien: Moby Lines, Tirrenia, Grimaldi Lines, GNV und Corsica Ferries garantieren Dienstleistungen für Behinderte auf Verbindungen von Genua, Civitavecchia, Livorno und Piombino nach Olbia, Porto Torres, Arbatax und Cagliari.
  • Barrierefreie Fähren zu den griechischen Inseln: Superfast Ferries, Minoan Lines, Anek Lines, Blue Star Ferries unterstützen Passagiere mit Behinderung auf allen Routen von Italien (Ancona, Bari, Venedig) nach Patras, Igoumenitsa und zu den ägäischen Inseln.
  • Andere barrierefreie europäische Verbindungen: Jadrolinija (Kroatien), Trasmediterránea und Baleària (Spanien), Corsica Linea bieten PRM-Assistenz.

Wann kann eine Reederei einem behinderten Passagier die Beförderung verweigern?

Das Recht auf Beförderung ist nicht absolut. Artikel 8 der Verordnung erlaubt es Fährgesellschaften, die Beförderung nur in zwei spezifischen Fällen zu verweigern:

  1. Um verbindliche und unaufschiebbare internationale Sicherheitsvorschriften einzuhalten
  2. Wenn die Bauart des Schiffes oder des Hafens das sichere Einsteigen des Passagiers mit eingeschränkter Mobilität physisch unmöglich macht

Diese zweite Ausnahme tritt vor allem bei nicht vollständig barrierefreien Schnellfähren oder historischen Häfen ohne Rampen und Aufzüge auf. Wenn die Verweigerung rechtmäßig ist, muss die Reederei Ihnen dennoch eine konkrete Alternative anbieten, wie den Transport auf einem anderen Schiff mit garantierter Barrierefreiheit, oder die vollständige Rückerstattung des Tickets.

FAQ für Passagiere mit Behinderung

Nein, das ist illegal. Fährgesellschaften müssen Tickets an Menschen mit Behinderungen zu den gleichen wirtschaftlichen Bedingungen wie an alle anderen Passagiere verkaufen, ohne zusätzliche Kosten für PRM-Assistenz oder den Transport von medizinischen Geräten wie Rollstühlen, Rollatoren oder Sauerstoffflaschen. Jeder geforderte Zuschlag stellt einen Verstoß gegen die EU-Verordnung 1177/2010 dar.

Behindertenrabatte auf Fähren sind Tarifvergünstigungen, die Personen mit nachgewiesener Behinderung vorbehalten sind und je nach Reederei variieren, mit Ermäßigungen bis zu 50% oder kostenlosem Ticket für die Begleitperson. Um sie zu erhalten, muss eine Bescheinigung über eine Zivilinvalidität von mindestens 67% vorgelegt werden, indem man die Reederei vor der Buchung kontaktiert und die erforderlichen Unterlagen bereitstellt.

Das kommt darauf an. Wenn die Reederei aus Sicherheitsgründen zwingend eine Begleitperson vorschreibt, reist diese Person kostenlos, ohne das Ticket zu bezahlen. Wenn Sie sich jedoch freiwillig entscheiden, in Begleitung zu reisen, ohne dass die Reederei dies vorschreibt, zahlt die Begleitperson normalerweise das Ticket zum Standardpreis. Das Ticket ist nur kostenlos, wenn die Begleitung vom Beförderer als notwendig erachtet wird.

Ja, immer. Anerkannte Assistenzhunde reisen kostenlos zusammen mit dem Passagier in allen zugänglichen Bereichen des Schiffes. Sie müssen die Anwesenheit des Blindenhundes der Reederei mindestens 48 Stunden vor Abfahrt mitteilen. Die PRM-Assistenz umfasst das Management des Tieres während des Ein- und Aussteigens sowie bei Bewegungen an Bord, ohne zusätzliche Kosten.

Sie haben Anspruch auf vollständige Entschädigung. Die Reederei muss Ihnen unverzüglich den Wiederbeschaffungswert der Ausrüstung oder die Reparaturkosten erstatten. Außerdem muss sie Ihnen schnell eine vorübergehende Ersatzausrüstung zur Verfügung stellen, um Ihre Mobilität nicht einzuschränken.

Mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt. Wenn Sie Ihre Bedürfnisse der Fährgesellschaft oder dem Betreiber des Hafenterminals innerhalb dieser Frist mitteilen, haben Sie die absolute Garantie für den Assistenzdienst. Bei Last-Minute-Buchungen muss die Gesellschaft dennoch jede vernünftige Anstrengung unternehmen, um Ihnen zu helfen, aber der Service ist nicht garantiert.

Die Assistenz wird nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt Ressourcen verfügbar sind. Sie riskieren Verspätungen, das Fehlen barrierefreier Kabinen oder das Parken auf nicht erreichbaren Decks.

Finden Sie sich zu der Zeit ein, die schriftlich in der Bestätigung der Assistenz vereinbart wurde. Wenn Sie keine spezifische Zeit erhalten haben, kommen Sie mindestens 60 Minuten vor der veröffentlichten Boarding-Zeit oder der Abfahrtszeit des Schiffes an.

Die Besatzung hilft Ihnen, die zugewiesenen Plätze oder die Kabine zu erreichen, das Gepäck zu verstauen, Zugang zu barrierefreien Toiletten zu erhalten und sich sicher im Schiff zu bewegen. Die Unterstützung umfasst keine persönliche medizinische Versorgung, Verabreichung von Medikamenten oder Hilfe beim Essen. Für spezifische gesundheitliche Bedürfnisse ist die Anwesenheit einer persönlichen Begleitperson erforderlich.

So buchen Sie eine barrierefreie Fähre: Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Während der Buchung

Wenn Sie bei Alinavi, im Reisebüro oder telefonisch buchen, geben Sie sofort Ihre Bedürfnisse an:

  • Barrierefreiheit: Kabine mit behindertengerechtem Bad, Plätze in der Nähe der Toiletten, zugängliches Garagendeck für umgebaute Fahrzeuge.
  • Medizinische Ausrüstung: Sauerstoffflaschen, Beatmungsgeräte, Konzentratoren und Art des Rollstuhls (manuell/elektrisch).
  • Begleitung: zertifizierter Assistenzhund, kostenloser Begleiter falls erforderlich, Notwendigkeit ständiger Unterstützung.

Wichtig: Es wird kein Aufpreis für PRM-Assistenz oder den Transport medizinischer Ausrüstung erhoben.

2. 48 Stunden vor der Abfahrt

Um das Assistenzprotokoll mit Personal zu aktivieren, auch wenn Sie bereits bei der Buchung alles mitgeteilt haben, senden Sie mindestens 48 Stunden vor Abfahrt die PRM-Benachrichtigung an den Beförderer oder das Hafenterminal.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit:

  • Treffpunkt am Hafen
  • Empfohlene Ankunftszeit
  • Ansprechpartner für PRM-Assistenz
  • Details zum Service

3. Der Tag der Abfahrt

Kommen Sie 60 Minuten vorher oder zu der in der Bestätigung angegebenen Zeit zum PRM-Treffpunkt (gekennzeichnet durch das Rollstuhl-Symbol).

In den wichtigsten italienischen Häfen finden Sie: reservierte Parkplätze, barrierefreie Wege, dediziertes Personal und Priority-Lanes für den Check-in.

Die inbegriffene Assistenz ist kostenlos und deckt alles ab: von der Ankunft auf dem Parkplatz bis zur Unterbringung an Bord.

4. An Bord

Das Personal hilft Ihnen und begleitet Sie zum zugewiesenen Platz, wobei es auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen eingeht. Während der gesamten Überfahrt stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Barrierefreie Kabinen mit: ebenerdigem Bad, Manövrierraum, erreichbaren Notrufknöpfen.
  • Ständige Unterstützung für: interne Bewegungen, Zugang zu Toiletten, Restaurantbereich und Außendecks.
  • Kostenloser Transport von: Rollstühlen (manuell/elektrisch), Elektromobilen, Rollatoren, Krücken, Sauerstoffflaschen, Atemgeräten und zertifizierten medizinischen Hilfsmitteln.

Was tun, wenn Ihre Rechte auf barrierefreien Fähren nicht respektiert werden

Beschädigte oder verlorene Ausrüstung während des Transports

Wenn Ihr Rollstuhl, Ihr Rollator oder andere Mobilitätshilfen durch Verschulden der Fährgesellschaft während des Einsteigens, Transports oder Aussteigens beschädigt werden, ist die Gesellschaft rechtlich haftbar und muss:

  1. Sofort den Wiederbeschaffungswert der Ausrüstung oder alle zertifizierten Reparaturkosten erstatten
  2. Ohne Verzögerung eine vorübergehende Ersatzausrüstung bereitstellen, um Ihre Mobilität am Zielort nicht zu blockieren

Dokumentieren Sie Schäden immer mit Fotos, bevor Sie den Hafen verlassen, und reichen Sie innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Beschwerde bei der Gesellschaft ein.

Rechtswidrig verweigerte Beförderung

Wenn Ihnen die Beförderung aus Gründen verweigert wird, die nicht in der europäischen Verordnung vorgesehen sind (Diskriminierung, mangelnde Organisation, ungeschultes Personal), haben Sie sofortiges Wahlrecht zwischen:

  • Vollständige Rückerstattung des Tickets plus eventueller kostenloser Rücktransport zum ursprünglichen Abfahrtsort
  • Alternativer Transport zum Endziel auf dem ersten verfügbaren Schiff, ohne zusätzliche Kosten und mit garantierter PRM-Assistenz

Wie man eine Beschwerde einreicht

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte als Passagier mit eingeschränkter Mobilität nicht respektiert wurden, gehen Sie wie folgt vor:

1. Beschwerde bei der Gesellschaft: Reichen Sie innerhalb von 2 Monaten nach dem Vorfall eine detaillierte schriftliche Beschwerde bei der Fährgesellschaft oder dem Betreiber des Hafenterminals ein, unter Angabe von:

  • Datum, Uhrzeit und Route der Reise
  • Buchungs- und Ticketnummer
  • Genaue Beschreibung der Störung
  • Fotodokumentation falls verfügbar
  • Spezifische Forderung nach Entschädigung

2. Kontrollbehörde: Wenn die Antwort der Gesellschaft nicht innerhalb von 1 Monat eintrifft oder nicht zufriedenstellend ist, wenden Sie sich an die Transportregulierungsbehörde (ART), das nationale Kontrollorgan in Italien:

Die ART kann der Gesellschaft anordnen, ihre Verfahren zu ändern, Verwaltungsstrafen verhängen und die Einhaltung Ihrer Rechte gewährleisten.

Vertiefung der Vorschriften

Um den vollständigen Gesetzestext und alle Artikel der EU-Verordnung 1177/2010 über die Rechte von Fahrgästen, die auf See reisen, einzusehen, können Sie das offizielle Dokument auf der Website des Amtsblatts der Europäischen Union konsultieren und herunterladen.

EU-Verordnung 1177/2010 ansehen und herunterladen →

Buchen Sie Ihre barrierefreie Fähre sicher

Reisen mit der Fähre mit einer Behinderung ist ein durch europäisches Recht garantiertes Recht, kein Zugeständnis der Gesellschaften. Mit den richtigen Informationen und der Kenntnis der Vorschriften können Sie mit der gleichen Gelassenheit und Autonomie wie jeder andere Passagier buchen und an Bord gehen.

Möchten Sie eine Fähre mit garantierter PRM-Assistenz buchen? Auf Alinavi.ch finden Sie alle barrierefreien Routen für Sizilien, Sardinien und die Inseln des Mittelmeers, mit der Möglichkeit, Ihre Assistenzbedürfnisse direkt im Buchungsformular oder telefonisch mitzuteilen.

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EU-Verordnung 1177/2010