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	<title>ees-2026-kontrollen-faehren-europa Archive | Alinavi Avimare</title>
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	<description>IHR SCHWEIZER FÄHRENSPEZIALIST</description>
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		<title>30/03/2026 &#8211; EES 2026: Was sich für Reisende mit der Fähre nach Europa ändert</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Apr 2026 12:04:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[ees-2026-kontrollen-faehren-europa]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>EES-Regelungen: Was sich für Reisende nach Europa ändert Ab dem 10. April 2026 ersetzt das Einreise-/Ausreisesystem (EES) den Passstempel durch eine obligatorische digitale biometrische Erfassung. Es gilt für alle Nicht-EU- und Nicht-Schengen-Bürger, die für Kurzaufenthalte nach Europa einreisen. Die papierbasierte Kontrolle weicht einem zentralisierten digitalen Archiv. Benötigen Sie Informationen oder möchten Sie Ihre Fähre buchen?...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://alinavi.ch/ees-2026-kontrollen-faehren-europa/">30/03/2026 &#8211; EES 2026: Was sich für Reisende mit der Fähre nach Europa ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://alinavi.ch">Alinavi Avimare</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>EES-Regelungen: Was sich für Reisende nach Europa ändert</h2>
<p>Ab dem <strong>10. April 2026</strong> ersetzt das <strong>Einreise-/Ausreisesystem (EES)</strong> den Passstempel durch eine <strong>obligatorische digitale biometrische Erfassung</strong>.</p>
<p>Es gilt für alle <strong>Nicht-EU- und Nicht-Schengen-Bürger</strong>, die für Kurzaufenthalte nach Europa einreisen. Die papierbasierte Kontrolle weicht einem <strong>zentralisierten digitalen Archiv</strong>.</p>
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</aside>
<h2>Was ist das EES und für wen gilt es?</h2>
<p>Das <strong>EES (Entry/Exit System)</strong> ist das neue europäische System zur Kontrolle der Außengrenzen.</p>
<p>Es ist in <strong>29 europäischen Ländern</strong> aktiv, darunter Italien, Frankreich, Spanien, Deutschland, Griechenland und Portugal sowie alle <strong>Schengen-Mitgliedstaaten</strong> zuzüglich Bulgarien, Rumänien und Kroatien.</p>
<p><strong>Zypern und Irland sind ausgenommen</strong>: In diesen beiden Ländern wird der Reisepass weiterhin gestempelt.</p>
<p>Das System betrifft <strong>Drittstaatsangehörige mit Kurzaufenthalt</strong>, mit oder ohne <strong>Schengen-Visum</strong>.</p>
<p>Wer mit <strong>GNV</strong> aus <strong>Marokko, Tunesien, Algerien oder Albanien</strong> reist, fällt direkt in diese Kategorie.</p>
<h2>Was wird erfasst?</h2>
<p>Beim ersten Überschreiten einer Außengrenze stellt jeder Reisende folgende Daten bereit: <strong>persönliche Daten</strong> aus dem Reisedokument, <strong>Gesichtsbild</strong>, <strong>Fingerabdrücke</strong>, Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise sowie eventuelle Einreiseverweigerungen.</p>
<p>Die Erfassung ist <strong>kostenlos und verpflichtend</strong>. Bei späteren Reisen ist die Kontrolle schneller, da das <strong>biometrische Profil bereits im System hinterlegt ist</strong>.</p>
<h2>EES und Schengen-Visum: das Zusammenspiel</h2>
<p>Ein <strong>gültiges Schengen-Visum</strong> befreit nicht von der EES-Registrierung.</p>
<p>Das Visum genehmigt die Einreise und legt deren Bedingungen fest, während das EES jeden Grenzübertritt registriert.</p>
<p>Die Aufenthaltstage werden <strong>automatisch berechnet</strong>, indem Ein- und Ausreisen mit den Visumsdaten abgeglichen werden.</p>
<p>Beförderungsunternehmen, einschließlich Schifffahrtsgesellschaften, können prüfen, ob ein <strong>Inhaber eines Kurzaufenthaltsvisums</strong> die genehmigten Einreisen bereits ausgeschöpft hat.</p>
<h2>Was passiert bei Überschreitung der 90/180-Tage-Regelung?</h2>
<p>Drittstaatsangehörige dürfen sich im Schengen-Raum <strong>höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen</strong> aufhalten. Mit dem EES erfolgt die Zählung <strong>automatisch und präzise</strong>. Das System meldet einen <strong>Overstay</strong> sofort an die Grenzbehörden, die nationalen Polizeikräfte und <strong>Europol</strong>.</p>
<p>Die Folgen können eine <strong>Einreiseverweigerung</strong> beim nächsten Grenzübertritt, eine <strong>Meldung im System</strong> mit Vermerk der Unregelmäßigkeit und <strong>administrative Maßnahmen</strong> nach Ermessen der nationalen Behörden umfassen, bis hin zur Rückführung oder einem vorübergehenden Einreiseverbot.</p>
<p>Zur Überprüfung der verbleibenden Tage empfehlen wir die Konsultation von <a href="https://traveleurope.europa.eu">traveleurope.europa.eu</a> oder der zugelassenen Grenzübergänge.</p>
<h2>Wo erfolgt die biometrische Erfassung auf GNV-Fähren?</h2>
<p>Für Reisende mit <strong>GNV</strong> auf den Strecken <strong>Marokko–Italien, Tunesien–Italien, Algerien–Italien oder Albanien–Italien</strong> erfolgt die biometrische Erfassung im <strong>Ankunftshafen im Schengen-Raum</strong> während der Ausschiffungskontrollen.</p>
<p>Im Abfahrtshafen des Herkunftslandes bleiben die Verfahren unverändert.</p>
<p>Wer von Italien aus reist, wird <strong>beim Einboarden als ausreisend erfasst</strong>.</p>
<p>👉 Es wird empfohlen, <strong>rechtzeitig im Hafen zu erscheinen</strong>, insbesondere bei der ersten Nutzung des Systems.</p>
<h2>Registrierung von Minderjährigen</h2>
<p>Minderjährige <strong>sind nicht vom EES befreit</strong>.</p>
<ul>
<li>Unter <strong>6 Jahren</strong>: keine Fingerabdrücke</li>
<li>Zwischen <strong>6 und 12 Jahren</strong>: eingeschränkte Fingerabdrücke (2 Finger)</li>
<li>Für alle: Aufnahme des <strong>Gesichtsbildes</strong></li>
</ul>
<p><strong>Eltern oder gesetzliche Vormund</strong> müssen anwesend sein und gegebenenfalls Dokumente vorlegen, die das Verhältnis zum Minderjährigen belegen.</p>
<h2>Was tun, wenn die erfassten Daten fehlerhaft sind?</h2>
<p>Der Reisende hat das Recht, gemäß <strong>Verordnung (EU) 2017/2226</strong> die <strong>Berichtigung oder Löschung</strong> der Daten zu beantragen. Für den Berichtigungsantrag muss man sich an die Grenzbehörde des Landes wenden, in dem die Kontrolle stattgefunden hat, oder an die <strong>nationale Datenschutzbehörde</strong>.</p>
<p>Für den Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:</p>
<ul>
<li><strong>Originalreisepass</strong></li>
<li>Dokumentation, die den Fehler belegt</li>
<li>Schriftlicher Antrag</li>
</ul>
<p>Weitere Informationen unter: <a href="https://travel-europe.europa.eu/ees/data-held-by-ees">travel-europe.europa.eu/ees/data-held-by-ees</a>.</p>
<h2>Ausnahmen: Wer wird nicht erfasst?</h2>
<p>Das EES gilt nicht für:</p>
<ul>
<li><strong>EU- und Schengen-Bürger</strong></li>
<li>Inhaber einer <strong>Aufenthaltserlaubnis</strong></li>
<li>Familienangehörige von EU-Bürgern mit Freizügigkeitsrecht</li>
<li>Inhaber eines <strong>Langzeitvisums</strong></li>
<li>Bürger von <strong>Andorra, Monaco, San Marino und dem Vatikan</strong></li>
<li>Inhaber von Grenzverkehrsgenehmigungen</li>
<li>Besatzungsmitglieder und Personen mit <strong>diplomatischen Vorrechten</strong></li>
</ul>
<h2>Datenschutz und Datenzugang</h2>
<p>Die vom EES erhobenen Daten werden im Einklang mit der <strong>DSGVO</strong> und den europäischen Vorschriften zum <strong>Schutz personenbezogener Daten</strong> gespeichert. Zugriffsberechtigt sind <strong>Grenz-, Visa- und Einwanderungsbehörden</strong>, <strong>nationale Polizeikräfte</strong> und <strong>Europol</strong>, <strong>Beförderungsunternehmen</strong> in begrenztem Umfang zur Überprüfung genehmigter Einreisen sowie andere Länder oder internationale Organisationen nur unter streng geregelten Bedingungen.</p>
<h2>Erleichterungsprogramme für häufig reisende Personen</h2>
<p>Einige EES-Länder führen <strong>nationale Erleichterungsprogramme</strong> für Nicht-EU-Bürger ein, die häufig europäische Grenzen überqueren. Ähnlich dem <strong>Registered Traveller Programme</strong> verkürzen sie die Kontrollzeiten und vereinfachen den Zugang zu <strong>automatisierten Grenzübergängen (E-Gates)</strong>.</p>
<p>Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter: <a href="https://travel-europe.europa.eu">travel-europe.europa.eu</a>.</p>
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